Legal sparen · Stand April 2026
Grunderwerbsteuer legal senken — 3 Methoden
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist nach Kaufpreis der größte Nebenkostenblock — bei 400.000 € in NRW sind das 26.000 €. Drei legale Wege, diesen Betrag zu reduzieren.
Inventar separat im Notarvertrag ausweisen
Die Grunderwerbsteuer fällt nur auf das Grundstück und fest verbaute Bestandteile an. Bewegliche Gegenstände (sogenanntes »Zubehör«) sind davon ausgenommen. Werden sie im Kaufvertrag separat ausgewiesen, reduziert sich die GrESt-Bemessungsgrundlage.
Typische absetzbare Positionen:
- Einbauküche (komplett, inkl. Geräte)
- Sauna, Whirlpool, Swimmingpool-Technik
- Markisen, Außenjalousien, Rollläden (nicht fest verbaut)
- Einbaumöbel (Schrankwände, Garderoben)
- Gartenhaus, Gartengeräte
- Sat-Anlage, Alarmanlage (nicht gebäudefest)
Rechenbeispiel: 15.000 € Inventar bei NRW (6,5 % GrESt) = 975 € weniger Grunderwerbsteuer. In Bayern (3,5 %): 525 €.
Voraussetzungen für Finanzamt-Anerkennung:
- Realistische Bewertung (nicht überzogen)
- Einzelne Positionen mit Wert im Vertrag aufgeführt
- Tatsächliche Übergabe — nicht nur auf dem Papier
- Faustregel Finanzamt: bis ca. 15 % des Kaufpreises meist unproblematisch
Rechtsgrundlage: §9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, BFH-Urteil II R 16/14
Bundesland mit niedrigem Steuersatz wählen
Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache — und die Spanne ist enorm. Zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein) liegt fast Faktor 2.
Rechenbeispiel: 400.000 € Kaufpreis in Bayern: 14.000 € GrESt. Derselbe Kauf in NRW: 26.000 € — Differenz 12.000 €.
Besonderheit Thüringen: Satz wurde im Januar 2024 von 6,5 % auf 5,0 % gesenkt — viele ältere Rechner im Netz zeigen hier noch den veralteten Wert.
Rechtsgrundlage: §1 GrEStG, jeweilige Landesgesetze Stand April 2026
Verwandtschafts-Ausnahmen (§3 GrEStG)
Manche Übertragungen sind gänzlich von der Grunderwerbsteuer befreit. Wichtig: Das betrifft den Erwerb, nicht nur die Schenkung — auch ein Kauf zum Marktpreis ist steuerfrei, wenn die Beteiligten in den Ausnahmekreis fallen.
Steuerfreie Erwerbe:
- Erwerb durch den Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- Erwerb durch Verwandte in gerader Linie (Eltern ↔ Kinder)
- Erwerb durch Stiefkinder / Adoptivkinder
- Erwerb im Rahmen einer Erbauseinandersetzung unter Miterben
- Bagatellgrenze: Grundstücke unter 2.500 € Kaufpreis
Nicht begünstigt: Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern, Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft. Hier fällt die volle Grunderwerbsteuer an.
Rechtsgrundlage: §3 GrEStG
Wichtig: Alle drei Methoden sind legal und vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Das ist keine Steuervermeidung — das ist saubere Anwendung des geltenden Rechts. Bei konkreten Fragen zu deinem Fall kläre mit deinem Notar oder einem Steuerberater. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.